Foto: BMLFUW/weinfranz.at Foto: Michael Himml Foto: BMLFUW/Rita Newman Foto: Niederösterreich-Werbung/Kurt-Michael Westermann
Es glugazt im Foß und perlt im Glos, i hob davon kost´, des is da Most!
TOP Heuriger
TOP Heuriger

Es glugazt im Foß und perlt im Glos, i hob davon kost´, des is da Most!

Mundartdichter Erich Stöger vulgo "Buchabauer"

Auszeichnungssystem

Wozu eine Auszeichnung als TOP Heuriger?

  • Abhebung von der Masse der Heurigen-Betriebe
  • Orientierungshilfe und Qualitätssicherheit für den Gast
  • Spezielle Marketingmaß nahmen für die ausgezeichneten Betriebe
  • Anreize/Ideen zur weiteren Qualitätsverbesserung
  • Neue Gäste gewinnen und bestehende Gäste stärker binden
  • Öffentlichkeitsarbeit für den niederösterreichischen Heurigen

Wer kann sich um die Auszeichnung bewerben?
Um die Auszeichnung können sich alle bäuerlichen und gewerblichen Wein- und Mostheurige in NÖ bewerben, die bereit sind die geforderten Qualitätskriterien zu erfülen. Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und, dass der Heurigen in engem Verbund mit dem Wein-/Obstbaubetrieb betrieben wird. Das bedeutet, es muss ein Wein- bzw. Obstbaubetrieb vorhanden sein, wo selbst Wein bzw. Most produziert wird (auch bei gewerblichen Betrieben).
Produktphilosophie: Familienbetrieb , persönlich, saisonal, regional.

Wie erfolgt die Bewertung?
Die Bewertung erfolgt durch eine Fachjury im Rahmen von angekündigten Betriebsbesuchen. Wenn bei dieser Bewertung die geforderten Qualitätskriterien erfüllt sind, erhält der Betrieb die Auszeichnung. Die Auszeichnung ist max. 4 Jahre gültig und muss danach wieder verlängert werden. Um zu gewährleisten, dass die Kriterien auch im laufenden Betrieb erfüllt sind, werden die ausgezeichneten Betriebe zusätzlich durch anonyme Testpersonen, so genannten mystery guests, kontinierlich beobachtet.

 

So schmeckt Niederösterreich
 
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