Garant für beste Wein- und Mostqualität

Top-Heurige kredenzen edle Tropfen und Schmankerl.

Um die Auszeichnung Top-Heuriger können sich alle bäuerlichen und gewerblichen Wein- und Mostheurige in NÖ bewerben, sofern sie bereit sind, die geforderten Qualitätskriterien zu erfüllen.

Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und, dass jedenfalls ein Wein- bzw. Obstbaubetrieb vorhanden ist, wo selbst Wein bzw. Most produziert wird. Ein klarer betrieblicher Schwerpunkt muss auf einem qualitativ hochwertigen Getränke- und Speisenangebot liegen mit deutlicher Bevorzugung von regionalen Schmankerln und saisonalen Lebensmitteln.

Qualitätsweine
Bei den Weinheurigen müssen jährlich 2/3 der angebotenen Weine (mind. jedoch 4 Weine) Qualitätsweine mit Prüfnummer sein, jeweils aus eigener Produktion und mit zeitgemäßer Glaskultur und Präsentation beim Servieren. Der Wein-Top-Heurige muss seine Weinqualität jährlich unter Beweis stellen und mind. 2 Prämierungen vorweisen können.

Qualitätsmoste
Bei einem Mostheurigen müssen 2/3 der angebotenen Moste (mind. jedoch 3 Moste)  Qualitätsmoste mit dem NÖ Landesgütesiegel sein, jeweils aus eigener Produktion und mit zeitgemäßer Glaskultur und Präsentation beim Servieren. Auch ein Most-Top-Heuriger muss jährlich mind. 1 Mostprämierung vorweisen.