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Um die Auszeichnung können sich alle bäuerlichen und gewerblichen Wein- und Mostheurige in NÖ bewerben, sofern sie bereit sind, die geforderten Qualitätskriterien zu erfüllen. Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und, dass jedenfalls ein Wein- bzw. Obstbaubetrieb vorhanden ist, wo selbst Wein bzw. Most produziert wird. Außerdem muss der „Heurigencharakter“ gewahrt bleiben (auch bei gewerblichen Heurigenbetrieben).
Um ausgezeichnet zu werden, muss ein Heurigenbetrieb mehr als eine Brettljause und ein Achtel Wein bieten. Ein klarer betrieblicher Schwerpunkt muss auf einem qualitativ hochwertigen Getränke- und Speisenangebot liegen mit deutlicher Bevorzugung von regionalen Schmankerln und saisonalen Lebensmitteln. In der Speisekarte müssen die regionalen Lebensmittel ausgelobt sein. Neben traditionellen, bodenständigen Buschenschank-Gerichten muss auch eine Auswahl an leichten, fettarmen und fleischlosen Speisen angeboten werden.
Weiters müssen jährlich 2/3 der angebotenen Weine (mind. jedoch 4 Weine) Qualitätsweine mit Prüfnummer sein, jeweils aus eigener Produktion und mit zeitgemäßer Glaskultur (Stielgläser) und Präsentation beim Servieren. Unter den Qualitätsweinen müssen in den DAC-Gebieten jährlich mind. 2 DAC Weine sein und es muss eine der folgenden Auszeichnungen für mind. einen Wein erreicht werden:
Niederösterreich-Siegel bei der NÖ Weinprämierung, awc Gold oder Silber, Weinauszeichnung bei OIV-zertifizierten Verkostungen (zB Mundus Vini, Berliner Wein Trophy). Sämtliche Qualitätsweine müssen in der Karte auch sensorisch beschrieben sein.
2/3 der angebotenen Moste (mind. jedoch 3 Moste) müssen Qualitätsmoste mit dem NÖ Landesgütesiegel sein, jeweils aus eigener Produktion und mit zeitgemäßer Glaskultur (Stielgläser) und Präsentation beim Servieren. Jährlich muss für mind. 1 Most eine Prämierung bei der NÖ Landesprämierung Wieselburg (Gold-, Silber- oder Bronzemedaille) oder bei einer gleichwertigen Prämierung in einem anderen Bundesland (zB Alpe Adria in Kärnten) werden oder es muss jährlich mind. 1 Qualitätsmost mit Prüfnummer vorhanden sein. Sämtliche Qualitätsmoste müssen in der Karte auch sensorisch beschrieben sein.
Eine gepflegte, angenehme und stimmige Atmosphäre im Heurigenlokal, wo das Thema „Wein“ bzw. „Most“ sichtbar und präsent ist, ist ebenso ein Muss wie die einschlägige Aus- und regelmäßige Weiterbildung der Heurigenfamilie. Auch ein dem Gesetz entsprechender Nichtraucherbereich muss bei allen Top-Heurigen vorhanden sein.
Das sind nur einige wesentliche Punkte aus einem Kriterienkatalog, der von Fachleuten unter Einbindung von Heurigen-Betrieben ausgearbeitet wurde.
Wer sich für die Auszeichnung interessiert, muss jedenfalls im Vorfeld selbst überprüfen, in wie weit die geforderten Teilnahmekriterien erfüllt werden können und wo eventuell noch Verbesserungsmaßnahmen notwendig sind. Dazu kann eine Top-Heurigen Richtlinienmappe unter Tel.: 05 0259 26500 oder per E-Mail unter office@top-heuriger.at angefordert werden. Nach der Selbstüberprüfung durch den Betrieb findet als Vorbereitung auf die externe Kontrolle eine Betriebsberatung durch einen Projektmitarbeiter statt. Danach erfolgt die externe Kontrolle und - bei positiver Beurteilung – die Verleihung der Auszeichnung „Top-Heuriger“ mittels Hoftafel und Urkunde.
Die Auszeichnung „Top-Heuriger“ führt bei den Gästen zu besonders hohen Erwartungen. Es ist daher sehr wichtig, dass die geforderten Qualitätskriterien laufend von allen Top-Heurigen eingehalten werden. Um das zu gewährleisten, werden die Betriebe zusätzlich anonym während der Öffnungszeiten gestestet (so genannte „mystery guests“). Weiters ist jeder Top-Heurige zur laufenden Weiterentwicklung verpflichtet, dazu gehört zB die regelmäßige Selbstüberprüfung anhand der Top-Heurige Qualitätskriterien (alle 2 Jahre).
Erstanerkennung (inkl. Richtlinienmappe zur Selbstüberprüfung, Hoftafel und Urkunde): 130 Euro für die Betriebsberatung und Kontrollkosten der Erstkontrolle.
Jährlicher Mitgliedsbeitrag Weinheurige: 215 Euro pro Betrieb und Jahr
Jährlicher Mitgliedsbeitrag Mostheurige: 95 Euro pro Betrieb und Jahr
Landesverband für bäuerliche Direktvermarkter NÖ, Tel.: 05 0259 26500, E-Mail: office@top-heuriger.at