Ein ausgezeichneter Schluck Niederösterreich
DAC Wein - Was ist das?
„DAC“ steht für “Districtus Austriae Controllatus“ und ist die gesetzliche Abkürzung für besonders gebietstypische Qualitätsweine. Wenn Sie also auf einem Weinetikett unmittelbar nach dem Namen des Weinbaugebiets die Buchstabenkombination „DAC“ lesen (z.B. Weinviertel DAC, Kamptal DAC), haben sie einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich.
Theoretisch darf jeder österreichische Winzer Qualitätswein aus den 35 Qualitätsrebsorten erzeugen. In der Praxis beschränken sich die Winzer jedoch auf jene Sorten, die am besten für ihre Weingärten und ihr Gebiet geeignet sind. Für die Entscheidung, was gepflanzt wird, sind sowohl weinbauliche, als auch marktstrategische Kriterien zu berücksichtigen. So wird man an der Donau keinen Schilcher und in der Steiermark keinen Grünen Veltliner anbauen, weil die Sorten nicht zum Charakter des Gebietes passen.
DAC ist ein klares Bekenntnis der Winzer zur Gebietstypizität, denn das Gebiet prägt den Stil der Weine oft viel mehr als Sorte und Zuckergehalt der Trauben. DAC-Gebiete dürfen ihren Gebietsnamen ausschließlich für den/die für das Gebiet repräsentativsten Wein(e) verwenden. Alle anderen Qualitätsweine werden unter dem Namen des Bundeslandes etikettiert.
Von den 17 spezifischen Weinbaugebieten Österreichs haben alle 8 niederösterreichischen Weinbaugebiete vom Landwirtschaftsminister per Verordnung DAC-Status zugestanden bekommen:
- Weinviertel (Grüner Veltliner)
- Traisental, Wachau, Kremstal und Kamptal (Grüner Veltliner, Riesling)
- Wagram (Grüne Veltliner, Riesling, Roter Veltliner)
- Thermenregion (Zierfandler, Rotgipfler, Weißburgunder, Chardonnay, St.Laurent, Pinot Noir)
- Carnuntum (Zweigelt, Blaufränkisch, Weißburgunder, Chardonnay, Grüner Veltliner)
Entscheidend für die Entstehung eines DAC‘s ist der Konsens im Gebiet selbst. Deshalb wurden Gebietsvertretungen - Regionale Komitees eingerichtet, in dem Winzer und Weinhändler aus dem Gebiet die strategische Ausrichtung beschließen. Ist ein Gebiet mehrheitlich für die Einführung einer DAC, wird in Zusammenarbeit mit Experten ein Verordnungsentwurf ausgearbeitet und dem Nationalen Komitee zur Abstimmung vorgelegt. Wird der Antrag angenommen, wird er dem Minister vorgelegt, der den Text per Verordnung in Gesetzesrang erhebt.