Heurigenkalender
Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Aktuell ist die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft und daher gilt folgende Maßnahme: Heurigenbetriebe und Buschenschänken müssen, gleich wie Gastronomiebetriebe, geschlossen bleiben. Daher gelten die auf der Top-Heurigen-Website angeführten Aussteckzeiten der einzelnen Betriebe derzeit nicht.